Biostoff – Schimmel

Der Begriff der Biostoffe wird in der Biostoff-Verordnung (BioStoffV) definiert. Biostoffe sind danach Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können. Wenn Beschäftigte durch ihre Tätigkeit Biostoffen ausgesetzt sein können, hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Wollen Sie mehr erfahren – lesen Sie unsere Beiträge!

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