Eine sorgfältige Bauabnahme mit einem detaillierten Mängelprotokoll ist für den Bauherren entscheidend. Bei Baumängeln wie beispielsweise Schimmel, ist es entscheidend, ob Sie den Mangel vor oder nach der Abnahme entdeckt haben. Mängel, die bei der Abnahme nicht erfasst werden, können zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist noch reklamiert werden, doch erhöht sich das Risiko, dass Entstehung und Ursache des Mangels später nicht mehr eindeutig festzustellen sind. Wollen Sie mehr erfahren – lesen Sie unsere Beiträge!