Bagatellschaden bei Schimmel

Schimmel kommt in der Natur überall vor – ein Auftreten in Wohnungen und Häusern ist daher generell normal. Vereinzelte Schimmelspuren können als Bagatellschäden gelten, das heißt, sie verursachen bei sofortiger Entfernung weder in finanzieller noch in gesundheitlicher Hinsicht messbare Auswirkungen. Aber: Gemäß dem „Schimmelpilzleitfaden“ des Umweltbundesamtes (UBA) fallen bereits Schimmelbefallsflächen von 0,5 m2 in die (höchste) Kategorie III „große Befallsfläche“ und müssen zur Vorbeugung möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen kurzfristig beseitigt werden. Wollen Sie mehr erfahren – lesen Sie unsere Beiträge!

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