Die Kosten, um Schimmel zu entfernen, variieren in einer sehr breiten Spanne. Die Frage ist auch wer trägt die Kosten? Lesen Sie hier was es zu beachten gibt.
Wenn Sie den Befall selbst in den Griff bekommen können, so kommen Sie in der Regel mit Haushaltsprodukten und selbst mit Spezialprodukten sehr günstig davon. Das bezieht sich allerdings auf kleinere Flächen.
Bei größerem Befall oder dem Verdacht auf Schimmel, der bereits ins Mauerwerk eingedrungen ist, sieht die Sache leider schnell ganz anders aus. Überlegen Sie in diesen Fällen, ob Sie den Schimmelbefall von einem Gutachter vorab prüfen lassen wollen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass eine Fläche ab einem halben Quadratmeter oder mehr betroffen ist. Auch wenn Sie Schimmelgeruch wahrnehmen, aber die Ursache nicht ausfindig machen können, sollten Sie einen Sachverständigen einschalten.
Um den Schimmelpilz komplett zu entfernen, muss ein Experte alle betroffenen Stellen behandeln und entfernen. Es gibt dabei keine allgemeine Herangehensweise für die Entfernung, da die zielführende Technik abhängig von der Schimmelart und dem befallenen Material ist.
Oft muss im Rahmen der Schimmelbeseitigung die Bausubstanz überarbeitet bzw. erneuert werden. Nur so lassen sich beispielsweise Kältebrücken und undichte Stellen dauerhaft beseitigen.
Entsprechend müssen die Kosten, um den Schimmel zu entfernen, in jedem Einzelfall ermittelt werden. Beachten Sie: Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, sollten Sie bei einem Schimmelbefall sofort mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten. Sollen die Kosten vom Vermieter übernommen werden, müssen Sie diesem die Schuld üblicherweise nachweisen.
Die Schuld – und somit auch die Kosten – liegen beispielsweise dann beim Vermieter, wenn bauliche Mängel der Grund für den Schimmel sind.
Die Kosten müssen Mieter hingegen dann selbst tragen, wenn sie selbst für den Schimmelbefall verantwortlich gemacht werden können, zum Beispiel, wenn die Ursache falsches Lüften ist.
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