Terrassen und Balkone sind extremen und ständig wechselnden Wetterbedingungen ausgesetzt. Da diese Bauteile unweigerlich mit dem Haus verbunden sind, bedürfen sie einer zuverlässigen Abdichtung. Denn: Ist die Balkonabdichtung oder Terrassenabdichtung unzureichend oder fehlerhaft, kann Regenwasser in das gesamte Bauteil bzw. in das Gebäude eindringen und dort zu großen Schäden führen. Auch angrenzende Bauteile sind dann gefährdet – der Supergau ist perfekt.
Damit dieser Fall nicht eintritt, ist es wichtig, genauestens auf Anzeichen für in die Konstruktion eindringendes Wasser zu achten. Dazu zählen beispielsweise Wasserflecken an der Deckenunterseite, dunkle Flecken an der angrenzenden Fassade oder auch sich ablösende Fliesen. Wenn diese Anzeichen erkannt wurden, sollte der Balkon saniert werden, um weitere Folgeschäden zu vermeiden.
Ob Neubau oder Sanierung – die Anforderungen an die Terrassen- und Balkonabdichtung sind grundsätzlich gleich. In beiden Fällen ist es unabdingbar, einen zuverlässigen Schutz gegen Durchfeuchtung und Durchfrostung herzustellen, beispielsweise wenn gefliest werden soll. Ähnliches gilt in puncto Vorarbeiten. So ist es z. B. nicht nur bei der Sanierung notwendig, im Vorhinein das Gefälle zu prüfen, sondern auch im Neubau. Denn nicht selten kommt es vor, dass eine Betonplatte hinterlassen wird, die kein Gefälle besitzt. Wussten Sie, dass die DIN 18531 ein Gefälle von 1,5% vorschreibt? Sie orientiert sich dabei an Regelungen, die bis dato noch nicht konkret in Normen beschrieben, aber in Fachkreisen bereits Konsens waren. Bei der Sanierung gibt es einen Sonderfall, nämlich wenn es darum geht, nachträglich einen barrierefreien Übergang z. B. zur Terrasse herzustellen. Hier besteht oft das Problem, dass der ursprüngliche Terrassenaufbau keinen oder kaum Spielraum in der Höhe hat. Ist ein barrierefreier Übergang oder ein Übergang mit geringem Niveauunterschied zum angrenzenden Wohnraum notwendig, ist darauf zu achten, eine geeignete Rinne vor die Türe zu setzen. Dadurch kann Wasser gezielt abgeleitet werden.
Sowohl bei der Balkon- als auch bei der Terrassenabdichtung gibt es besondere Problembereiche. Dies sind in der Regel die Anschlüsse, etwa an Fenstern, Türen oder Rinnen. Da diese viel Fehlerpotenzial bergen, müssen sie besonders sorgfältig abgedichtet werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Für die Praxis bedeutet das, nicht einfach nur die Abdichtung aufzubringen, sondern je nach Situation gegebenenfalls auch Dichtbänder oder Dichtecken zu installieren. Führen Sie sich dabei immer das große Ganze vor Augen, indem Sie sich u. a. mit diesen Themen auseinandersetzen:
Verglichen mit traditionellen Bitumendickbeschichtungen besitzen sie vielerlei Vorteile. Auf der einen Seite sind Reaktivabdichtungen bitumenfrei, was ihnen einen klaren Vorteil in Sachen Ökobilanz verschafft. Mit modernen Reaktivabdichtungen, wie beispielsweise den Produktlösungen von Ultrament, lassen sich außerdem Arbeitsschritte einsparen, da weder das Aufbringen einer Grundierung noch die Einarbeitung eines Gewebes notwendig ist.
Wichtig bei der Verarbeitung ist, die Abdichtung gleichmäßig auf der gesamten abzudichtenden Fläche aufzutragen. Durch die hervorragenden Eigenschaften der Ultrament Reaktivabdichtungen, wie beispielsweise die Rissüberbrückung und die hohe Flexibilität, schützt die Abdichtung auch bei kleineren Rissen oder Bewegungen im Bauwerk. Der Übergang zwischen Balkonplatte und den angrenzenden Wänden muss mit dem zum System passenden Dichtband versehen werden. Anschließend können alle nachfolgenden Arbeiten am Balkon- bzw. Terrassenbelag vorgenommen werden.
Im Juli 2017 wurde die 1983 eingeführte DIN 18195 – das bis dato für Bauwerksabdichtungen maßgebliche Regelwerk in Deutschland – von einer neuen Normenreihe abgelöst und ist seither eine reine Begriffsnorm mit Definitionen und Abkürzungen. Die Regelungen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen sind nunmehr in den Normen DIN 18531 bis DIN 18535 festgelegt, die jeweils spezifische Bauteile behandeln:
Hinsichtlich der Balkonabdichtung ist insbesondere die DIN 18531 zu nennen, die, wie oben beschrieben, ein Gefälle von 1,5% vorsieht. Erdberührte Terrassen hingegen sind nicht ausdrücklich in der DIN geregelt. Für deren Ausführung können jedoch auch DIN 18531 und DIN 18533 entsprechend sinngemäß angewendet und zudem Fachrichtlinien wie beispielsweise die Merkblätter des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) oder des Deutschen Naturwerkstein-Verbands (DNV) zurate gezogen werden.
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